Hintergrund und das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Menschen mit langfristigen Behinderungen – wie körperlich, seelisch oder sinnesbeeinträchtigend – können vielfach nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Im Speziellen betrifft dies auch die Kommunikations- und Werbebranche als Dienstleister, die Websites, Apps oder Ähnliches produzieren.
Es geht beispielhaft darum, das Internet für alle darzustellen – zum Beispiel durch das Verwenden von stärkeren Kontrastverhältnissen oder entsprechend großen Schriftarten, die auch Menschen mit einer Sehschwäche problemlos erkennen können.

Fragen und Antworten
Ab wann ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz rechtsgültig?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen in Deutschland entsprechende Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG umgesetzt sein!
Wen betrifft das BFSG?
Alle Unternehmen in Deutschland, die besagte Produkte und/oder Dienstleistungen erbringen. Dies gilt nicht für Kleinstunternehmen im Bereich Dienstleistungen und einen Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro im Jahr.
Welche Produkte / Dienstleistungen sind betroffen?
Aus unserer Sicht einer Werbeagentur sind Websites und Apps betroffen. Auch wenn die Verantwortung beim Auftraggeber liegt, blicken wir verstärkt auf das Thema Barrierefreiheit und Zugänglichkeit.
Wie bereiten wir uns darauf vor?
Wir beschäftigen uns intensiv mit dem Thema und sind uns einig, dass wir auch für kleine Unternehmen die Barrierefreiheit umsetzen möchten. Das erhöht zum einem den Wettbewerbsvorteil, und zum anderen auch die Nutzererfahrung.
Fazit
Für unsere Gesellschaft ist dies ein guter Schritt und führt zu noch mehr Inklusion – für uns als Werbeagentur und Webdesigner sind dies wertvolle Erfahrungen. Weitere Infos findet Ihr beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wenn Euch das Thema interessiert, meldet Euch bei uns – wir beraten Euch gerne!