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Gilt seit 2. August 2026

KI-Kennzeichnungspflicht

Zusammenfassung

Die KI-Kennzeichnungspflicht verlangt, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise manipuliert wurden. Das betrifft besonders Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Ausnahmen gelten etwa bei klarer redaktioneller Kontrolle.

Darum geht es

Die KI-Kennzeichnungspflicht soll verhindern, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte unbemerkt für echt gehalten werden. Nach Artikel 50 des EU AI Acts müssen Anbieter bestimmte KI-Ausgaben technisch erkennbar machen. Wer Deepfakes oder KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss außerdem verständlich darauf hinweisen. Auch bei Chatbots soll klar sein, dass Nutzerinnen und Nutzer mit einer Maschine kommunizieren. Ziel ist mehr Transparenz, Vertrauen und Schutz vor Täuschung oder Desinformation. Nicht jeder KI-Einsatz braucht jedoch ein sichtbares Label: Ausnahmen gelten unter anderem, wenn Inhalte redaktionell geprüft wurden oder die KI nur unterstützend eingesetzt wird. Die Regelungen gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026.
  • Ab 2. August 2026: Neue EU-Kennzeichnungspflichten gelten.
  • Kennzeichnung nötig: Bei realistischen KI-Bildern, die für echte Aufnahmen gehalten werden könnten.
  • Meist nicht nötig: Bei klar erkennbaren Illustrationen, Fantasie- oder abstrakten Bildern.
  • Nicht rückwirkend: Vor dem 2. August 2026 erstellte KI-Bilder müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
  • Empfohlene Formulierung: „KI-generierte Illustration“ oder „Mit KI erstellt – keine reale Aufnahme“.
  • Wichtig: Bilder dürfen Produkte oder Leistungen nicht irreführend darstellen.
KI-Kennzeichnung Beispiel

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